Basis-Rente / Rürup-Rente

Basis-Rente

Eine weitere staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist die Basis-Rente, auch „Rürup“-Rente genannt. Die Vorteile sind die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, sowie die Möglichkeit flexibler Zuzahlungen.  

Basis-Rente / Rürup-Rente

In der gesetzlichen Rentenversicherung sehen sich immer weniger Beitragszahler mit dem Problem konfrontiert immer mehr Rentner finanzieren zu müssen. Das Rentenniveau wird daher auf längere Sicht sinken.  

Für eine ausreichende Versorgung im Alter, fördert der Staat die zusätzliche private Altersvorsorge mit dem Alterseinkünftegesetz. Dabei haben Bürger die Möglichkeit aus unversteuertem Einkommen für ihr Alter vorzusorgen. 

Merkmale der Basis-Rente

Die Basis-Rente, oder auch Rürup-Rente (so benannt nach dem Ökonom Bert Rürup) ist eine freiwillige, private Leibrentenversicherung, die durch steuerliche Förderung besonders interessant ist.  

Bei der Basis-Rente handelt es sich um ein privates Vorsorgeprodukt, bei dem der Kunde eine lebenslange Rente mit einer Überschussbeteiligung vereinbart.  

  • Für die steuerliche Anerkennung muss der Vertrag folgende Kriterien erfüllen:
  • Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Rente zusagen
  • Eine Teilauszahlung ist nicht möglich
  • Die Auszahlung erfolgt erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Leistungsansprüche können nicht vererbt werden
  • Die Leistungen werden lebenslang immer an den Versicherten ausgezahlt
  • Für Ehepartner oder Kinder kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden
  • Die Leistungsansprüche dürfen nicht übertragen, beliehen oder kapitalisiert werden
  • Der Vertrag ist Hartz IV sicher 

Verschiedene Vertragsgestaltungen sind möglich:

  • Mit oder ohne Hinterbliebenenschutz
  • Fondsorientiert
  • Sofortrente
Besonderheiten der Basis-Rente

Die Basis-Rente lässt sich flexibel an verschiedene Lebensumstände anpassen: 

  • Für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kann ein zusätzlicher Baustein abgeschossen werden
  • Beiträge können monatlich, viertel- halb- oder jährlich eingezahlt werden
  • Die steuerliche Förderung kann durch Extrazahlungen voll ausgenutzt werden
  • Es gibt keinen Mindestbeitrag; je nach Budget kann die Beitragshöhe variieren
  • Anspar- und Auszahlungsphase können flexibel vereinbart werden; einzige Bedingung ist, dass die Auszahlungsphase nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt

Basis-Rente lohnt sich auch bei einer kurzen Laufzeit

Die Basis-Rente ist auch für ältere Sparer lohnend, die in den letzten Jahren vor Eintritt in den Ruhestand hohe Beiträge in ihre Altersvorsorge investieren wollen. Da die Besteuerung günstig ausfallen kann. 

Basis-Rente und Hinterbliebenenversorgung

Für den Todesfall kann zur Absicherung der Ehefrau und Kinder ein Hinterbliebenenschutz abgeschlossen werden.   Voraussetzungen für die Leistung an die Hinterbliebenen: Der Ehepartner erhält eine lebenslange Hinterbliebenenrente in Höhe von bis zu 100% der Garantierente zur Altersvorsorge, wenn die Ehe zum Todeszeitpunkt noch bestanden hat Die Waisen der versicherten Person erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine Waisenrente Der Hinterbliebenenschutz kann auch nachträglich noch vereinbart werden z.B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes Zusätzlich zum Hinterbliebenenschutz kann die versicherte Person noch eine Risikolebensversicherung abschließen, aus welcher die Hinterbliebenen eine einmalige Kapitalleistung erhalten.