Ambulante Zusatzversicherung

Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine, Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden. 

Folgendes ist u.a. versicherbar:

  • Heilpraktiker
  • Homöopathie
  • Osteopathie
  • Sehhilfen
  • Kuren
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Hilfs- und Heilmittel
  • Privatärztliche Behandlung

Leistungsbeispiele aus der Praxis:

Heilpraktiker

Schon seit Jahren litt Frau Uschi an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau Uschi einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau Uschi eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet.