Berufsunfähigkeitsversicherung

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg und das führt fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus. 

Für wen ist die Versicherung?
Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen 280.000 weitere Fälle hinzu. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38% des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen. Auch für Menschen, deren Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 liegt, hat sich der gesetzliche Versicherungsschutz verschlechtert. Die Leistungen wurden stark reduziert. Deswegen ist auch hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr zu empfehlen, um die finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.

Was ist versichert?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist, d.h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann. 

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?
Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“ 

Leistungsbeispiele aus der Praxis:

Freizeitunfall
Der Schichtleiter einer Fabrik, Herbert H., stürzt in seiner Freizeit mit dem Fahrrad und verletzt sich dabei so schwer, dass er künftig seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Eine private Vorsorge hielt er nicht für nötig. Jetzt sitzt Herr H. bei seinem bisherigen Arbeitgeber am Empfang und begrüßt die Kolleginnen und Kollegen deren Vorgesetzter er vor seinem Unfall war. 

Stress in der Arbeit
Als Abteilungsleiterin der Buchhaltung stand Frau B. oft unter starkem Termindruck. Der Stress löste bei ihr eine schwere Depression aus. Schon seit mehreren Monaten kann Frau B. nicht mehr arbeiten und auch in Zukunft wird Sie Ihren Beruf wohl nicht mehr ausüben können. Glücklicherweise erhält Sie aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Damit kann sie ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten und hat noch genug Mittel zur Verfügung, um die Behandlungskosten zu begleichen, welche ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht vollständig übernommen hat. 

Welche Ereignisse sind u.a. nicht mitversichert?
Liegt die Berufsunfähigkeit unter 50%, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt. Bestimmte Berufe sind bei vielen Anbietern nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, wie z.B. Piloten oder Sprengmeister. Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei Vorsatz wird nicht geleistet z.B. ein Chirurg trennt sich absichtlich einen Finger ab, um seine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d.h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz. Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz mehr möglich. 

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Geschlecht, Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z.B. Risikolebensversicherung oder Pflegezusatzversicherung). Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen? Eine Dread Disease (Schwere Krankheiten) Absicherung ist die ideale Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Während letztere eine monatliche Rente auszahlt, wenn mind. 50% Berufsunfähigkeit für voraussichtlich mind. 6 Monate vorliegt, erhalten Sie über die Dread Disease Versicherung eine vereinbarte Einmalzahlung beim Eintreten bestimmter Erkrankungen, unabhängig davon, ob Sie arbeiten können oder nicht. Vor allem für Selbständige und Personen mit Vorerkrankungen kann diese Versicherung auch eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung sein. Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen. Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“. Ergänzend zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch an eine Rentenversicherung gedacht werden. Denn die Berufsunfähigkeitsrente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der abzusichernden Berufsunfähigkeitsrente berücksichtigt werden. Was ist eine schwere Krankheiten Absicherung? Durch eine Absicherung gegen schwere Krankheiten schützen Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen, wenn Sie krankheitsbedingt längerfristig ausfallen.  

Egal ob Sie arbeiten gehen können oder nicht, Ihren finanziellen Verpflichtungen müssen Sie nachkommen. Dank einer schwere Krankheiten Absicherung erhalten Sie bei der Diagnose einer schweren Erkrankung einen vorher festgelegten Geldbetrag zur freien Verfügung.  

So schaffen Sie sich im Fall der Fälle den finanziellen Freiraum, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Genesung!

Welche Krankheitsbilder sind versichert?

In der Regel sind u. a. folgende Krankheitsbilder bzw. Ereignisse versichert:
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Krebs
  • Bypass-Operation
  • Transplantation von Hauptorganen
  • Nierenversagen
  • Fortgeschrittene Lebererkrankung
  • Fortgeschrittene Lungenerkrankung
  • Knochenmarkstransplantation
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Querschnittslähmung
  • Funktionsverlust von Gliedmaßen
  • Multiple Sklerose
  • Abhängigkeit von einer dritten Person
  • Schwere Verbrennungen
  • Taubheit
  • Blindheit
  • Sprachverlust
  • Schwerer Unfall
  • u.v.m. 

Für wen ist die Schwere Krankheiten Absicherung sinnvoll?
Wie die folgenden Abbildungen zeigen, kann eine schwere Krankheit jeden treffen. Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall gelten heute fast als „Volkskrankheiten“. Jährlich erkranken nach Erhebungen des Robert-Koch Instituts fast 1 Million Menschen.  

Dank des medizinischen Fortschritts sind die Überlebenschancen zwar sehr gut, doch wie geht es im Ernstfall finanziell weiter? Können Sie es sich beispielsweise leisten, beruflich kürzer zu treten? Was passiert, wenn Kosten entstehen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden? Z.B. für spezielle Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder der Umbau von Haus, Wohnung oder Auto.  

Ratsam ist die Schwere Krankheiten Absicherung für jeden, der finanziell auf seine Arbeitskraft angewiesen ist. Auch Unternehmen haben hierdurch die Möglichkeit, wichtige Mitarbeiter und Führungskräfte (sog. Key- oder Schlüssel-Personen) abzusichern und somit die finanzielle Handlungsfähigkeit bei Ausfall dieser Personen sicherzustellen 

Wo liegen die Unterschiede zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Berufsunfähigkeitsversicherung und schwere Krankheiten Absicherung sind zwei wichtige Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft, die sich sehr gut ergänzen.  

Von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie monatlich eine Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer bisherigen Tätigkeit für längere Zeit oder auf Dauer nicht mehr nachgehen können. Die Rente wird solange gezahlt, wie Berufsunfähigkeit vorliegt.  

Über die Schwere Krankheiten Absicherung erhalten Sie eine Geldleistung in Form einer Einmalzahlung, wenn eine der versicherten Erkrankungen diagnostiziert wurde.  

Während die Berufsunfähigkeitsversicherung auch Bereiche abdeckt, die über die Schwere Krankheiten Absicherung in der Regel nicht absicherbar sind (z. B. Depressionen, Erwerbsunfähigkeit), stellt die Schwere Krankheiten Absicherung bei einer schweren Erkrankung Kapital zur Verfügung, egal ob Sie durch die Krankheit berufsunfähig werden oder nicht.  

Das Risiko bei administrativen Tätigkeiten (wie z.B. Arzt, Apotheker) oder bei Bürotätigkeiten (wie z.B. Sachbearbeiter, Steuerberater, Informatiker) ist, verglichen mit körperlich tätigen Berufen (wie z.B. Möbelpacker, Fliesenleger, Gerüstbauer), geringer.  

Aber die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Krankheit zu erleiden, hängt im Allgemeinen nicht vom Beruf ab, den man ausübt. Zudem sind, dank des medizinischen Fortschritts, viele Erkrankungen inzwischen vollständig heilbar oder zumindest teilweise heilbar. Die Konsequenz daraus ist, dass eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft nur vorübergehend gezahlt wird. Sobald der Betroffene seinen alten Beruf wieder ausüben kann, wird die Leistung eingestellt. Aus einer schwere Krankheiten Absicherung erhält der Versicherungsnehmer im Leistungsfall eine Einmalzahlung. Dieses finanzielle Polster ermöglicht es, beruflich etwas kürzer zu treten.

Für Personen, für die der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht oder nur mit Ausschluss möglich ist (z. B. bei Vorerkrankungen), kann die Schwere Krankheiten Absicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Im Idealfall ergänzen sich beide Absicherungsmöglichkeiten. 

Wie wird die Schwere Krankheiten Absicherung steuerlich behandelt?
Die Höhe der Versicherungsprämie hängt ab von Alter, Geschlecht, Versicherungssumme, Laufzeit und Vorerkrankungen. Eine schwere Krankheiten Absicherung ist im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, sofern die Höchstbeiträge nicht schon ausgeschöpft sind. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist für Privatpersonen in der Regel steuerfrei.  

Berufsunfähigkeitsversicherung und schwere Krankheiten Absicherung sind wichtige Bausteine Ihrer persönlichen Absicherung. Dabei sollten Sie aber auch das Unfallrisiko nicht außer Acht lassen. Denn nicht nur Krankheiten und Gebrechen führen zu Arbeitsunfähigkeit. In vielen Fällen sind es Unfälle, die das Leben „auf den Kopf“ stellen. Hier bietet eine Unfallversicherung finanzielle Unterstützung.  

Zudem ist für alle, die im Arbeitsleben stehen eine Krankentagegeldversicherung ratsam. Diese hilft, die finanzielle Lücke zu schließen, wenn auf Grund längerer Arbeitsunfähigkeit die Lohnzahlungen durch den Arbeitgeber eingestellt werden und Sie lediglich ein geringes Krankengeld beziehen. Freiberufler und Selbständige sichern mit einem Krankentagegeld die laufenden Kosten Ihrer beruflichen Existenz ab.