Pflege-Bahr

Seit Januar 2013 ist es nun endlich so weit: Vater Staat hat dafür gesorgt, dass nahezu jeder das größte aller Volksprobleme lösen kann: die Kosten der Pflegebedürftigkeit. „Pflege-Bahr“ ermöglicht es fast jedem, ohne Gesundheitsprüfung private Vorsorge gegen den hohen Eigenanteil der Kosten im Pflegefall zu erhalten. Auch bereits kranke Bürger kommen in diesen Genuss. Es kommt sogar noch besser: Der Staat übernimmt bis zu einem Drittel der Beiträge für Sie!  

Stationäre Pflege ist unglaublich teuer! Bereits in Pflegestufe II ist es Angehörigen oft nicht mehr möglich, einen pflegebedürftigen Angehörigen in den heimischen vier Wänden vernünftig zu versorgen. Um dem Familienmitglied eine vernünftige Versorgung zu gewähren, bleibt dann nur noch die Unterbringung in einem Pflegeheim. Trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung fallen im Durchschnitt knapp über 1.900 Euro pro Monat an, die aus dem Einkommen und dem Vermögen des Patienten, bzw. von den unterhaltspflichtigen Familienangehörigen selbst aufgebracht werden müssen. Glücklich, wer diese Kosten an eine Versicherung weitergeben kann. Aber die Gesundheit, aber das Alter, aber der Preis... 

Pflegebedürftigkeit ist für die meisten Bürger ein ernstes Thema. Oft befasst man sich dann ernsthaft damit, wenn man einen Pflegefall in der Familie hatte und aus erster Hand erfahren musste, welcher Aufwand und welche Kosten daraus resultieren - und selbst dann wird das Thema gerne auf die lange Bank geschoben. Es wird schon nichts passieren.  

Da es keine Verpflichtung zur privaten Pflegeergänzung gibt, denken viele Kunden leider erst in fortgeschrittenem Alter daran, sich um diese sinnvolle Vorsorge zu bemühen, also dann wenn „das Haus oft bereits brennt“ und der Gesundheitszustand es eventuell gar nicht mehr zulässt, eine Versicherung überhaupt noch zu bekommen.  

Auch hier löst die staatlich geförderte Pflegeergänzung Probleme, da es keine Gesundheitsprüfung gibt. „Pflege-Bahr“ stellt damit auch für bereits erkrankte Personen eine Lösung dar. Jeder, der noch nicht pflegebedürftig oder an Demenz erkrankt ist, kann diesen Schutz erhalten.

Der Gesetzgeber beteiligt sich mit 60 Euro im Jahr an den Kosten, der Pflegeergänzung. Man sieht daran, wie schwerwiegend das Problem seitens der Regierung eingeschätzt wird. Gerade für jüngere Bürger ist so bereits zum Mindestbeitrag eine hohe Absicherung darstellbar, die mit bis zu einem Drittel staatlich gefördert wird. Die Förderung wird übrigens direkt vom Versicherer beantragt. Sie müssen sich hier selbst um nichts kümmern. So einfach und komfortabel kann staatliche Unterstützung bei einer Problemlösung sein!  

Da Pflege immer auch ein Thema für mehrere Generationen einer Familie ist, empfehlen wir, auch mit Ihren Angehörigen ganz offen über dieses Themengebiet zu sprechen und auszuloten, in wie weit die Finanzierung für den schlimmsten Fall sichergestellt ist. 

Wie sind die Rahmenbedingungen zu Pflege-Bahr?

Wie jede andere Form der staatlich geförderten Vorsorge, gibt es auch für die geförderte Pflegeergänzung gewisse Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen. Die Verpflichtungen müssen teilweise vom Versicherer, teilweise vom Kunden eingehalten werden. Im Einzelnen sind dies:

  • es findet eine staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr unabhängig von Beitragshöhe oder Einkommen statt
  • die Förderung steht allen Volljährigen ohne Altersbegrenzung offen
  • gefördert werden ausschließlich Pflegetagegeldversicherungen (also nicht die Pflegekostentarife und Pflegerenten)
  • die versicherte Person hat einen eigenen Mindesteigenbeitrag von 10 Euro im Monat zu zahlen
  • der Tarif muss Leistungen in allen 3 Pflegestufen und in der Pflegestufe 0 (Demenzabsicherung) bieten
  • mindestens 600 Euro in der Pflegestufe III und maximale Absicherung in Höhe der gesetzlichen Leistung
  • Beitragsbefreiung bei Pflegestufe III
  • Wartezeit von bis zu 5 Jahren (außer bei unfallbedingter Pflege)
  • Kontrahierungszwang, sofern noch keine Pflegebedürftigkeit oder Demenz festgestellt wurde
  • keine Risikozuschläge
  • keine Leistungsausschlüsse
Namensgebung Pflege-Bahr
Gerne möchten wir an dieser Stelle auch darauf eingehen, woher die etwas seltsame Bezeichnung für die staatlich geförderte Pflegeergänzung stammt. Der Name geht auf den Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zurück, der federführend bei der Einführung dieses Lösungswegs mitwirkte. Wie bereits bei den staatlich geförderten Altersvorsorgewegen „Riester“ und „Rürup“ wurde der Name des „geistigen Vaters“ allgemeinbezeichnend übernommen. 

Für wen ist Pflege-Bahr interessant?
Grundsätzlich ist private Pflegeergänzung für jeden Bürger ein Thema, um das er sich eigenverantwortlich kümmern sollte. Daher ist die staatlich geförderte Pflegeergänzung auch grundsätzlich für jeden volljährigen Bürger interessant. Bedingt durch die Annahmeverpflichtung der Versicherer eignet sich dieser Lösungsweg natürlich vor allem für Kunden, die bereits eine gewisse Krankengeschichte vorweisen - das kann auch Ihre Großmutter oder Ihr Schwiegervater sein, für deren Pflegekosten Sie evtl. aufkommen müssen, wenn der Pflegefall eintritt.  

Wem die Leistungssätze in den einzelnen Pflegestufen nicht zusagen, oder wer keine Wartezeit einhalten möchte, bis die Leistung zur Verfügung steht, kann wie bisher auch auf „normale“ Tarife der Pflegeergänzung ausweichen, die evtl. eine Gesundheitsprüfung nötig machen.