Unfallversicherung

Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen alle 4 Sekunden. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus. 

Für wen ist die Versicherung?
Die Unfallversicherung ist für jede Privatperson zu empfehlen.

Was ist versichert?
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch einen plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendem Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.  

Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. 

Todesfallleistung: Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb 1 Jahr), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt [ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung]. Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken. 

Tagegelder: Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z. B. für jeden Tag Aufenthalt im Krankenhaus, auf Kur oder auch bei Genesung zu Hause. 

Unfallrente: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.  

Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich. 

Welche Ereignisse sind u.a. nicht versicherbar?

Typische Ausschlüsse:

  • Bauch- und Unterleibsbrüche durch „Eigenbewegung“
  • Unfälle im Zusammenhang mit einer aktiven Teilnahme an Straftaten
  • Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit
  • Unfälle infolge Schlaganfälle, epileptische Anfälle
  • Unfälle wegen aktiver Teilnahme an Auto-/ Motorradrennen
  • Unfälle durch Kernenergie
Je nach gewähltem Tarif können die genannten Ausschlüsse aber dennoch teilweise abgesichert sein. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe und Personen mit bestimmten Krankheiten nicht versicherbar. 

Wo gilt die Versicherung?
Die Unfallversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssummen sind grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers frei wählbar. Sie sollten so hoch gewählt werden, dass die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls ausreichend „aufgefangen“ werden können. 

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Autounfall
Herr S. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits die nicht voll übernommenen Kosten der Reha belasteten den Geldbeutel der Familie. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind Umbaumaßnahmen in der Wohnung dringend erforderlich. Schnell sind die Ersparnisse aufgebraucht. Hinzu kommt, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Es ist ungewiss, ob die Familie auch in Zukunft die neue Eigentumswohnung finanzieren kann. Eine Unfallversicherung hatte die Familie nicht abgeschlossen. 

Sturz von der Leiter
Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfallversicherung übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als „Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte. 

Verschüttet
Frau K. verbrachte in den Wintermonaten nahezu jedes freie Wochenende auf der Skipiste. Sie war leidenschaftliche Skifahrerin. Keine Abfahrt war ihr zu anspruchsvoll. Plötzlich störte ein lautes Grollen die Ruhe der Berge - eine Lawine. Sie konnte sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen und wurde von den Schneemassen verschüttet. Als die Suchtrupps die verunglückte Skifahrerin fanden, kam leider jede Hilfe zu spät. Durch die private Unfallversicherung waren zumindest die Kosten für die Beerdigung abgedeckt.

Fahrradunfall
Ein Kind bekam zum 10. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung. Die private Unfallversicherung übernahm die Kosten für die

kosmetische Operation. 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.  

Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse ist zudem eine stationäre Zusatzversicherung ratsam. So sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“. Je nach vereinbartem Leistungsumfang haben Sie Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Chefarzt.  

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.
Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.

Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.