Kraftfahrtversicherung

Der private PKW ist ein wichtiger Bestandteil des eigenen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin sind Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalles, Diebstahls, Marderbisses, Glasbruchs oder Wildunfalls gut abgewendet werden.

Für wen ist die Versicherung?
Eine private Kraftfahrversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (PKW, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. 

Was ist versichert?

Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:
  • Haftpflicht-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?

Haftpflicht-Versicherung:

Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen 

Teilkasko-Versicherung:
Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung 

Vollkasko-Versicherung:
selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen 

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt 

Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss

Vollkasko-Versicherung:

Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Wer eine Haftpflicht-Versicherung abschließt, bekommt Personen-, Sach-, und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschaden den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges. 

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Verkehrsunfall
Herr R. kam bei Glatteis mit seinem PKW ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen PKW gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese musste ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen. 

Wildunfall
Frau P. fuhr mit ihrem PKW durch ein Waldgebiet. Plötzlich ist ein Reh auf die Fahrbahn gelaufen. Sie konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig bremsen. Bei dem Zusammenstoß wurde die Stoßstange beschädigt. Der Schaden wurde auf ca. 1.650 € geschätzt. 

Glasbruch

Herr T. fuhr mit seinem Fahrzeug durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe und hinterließ einen Steinschlag. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 250 € geschätzt. 

Hagelschlag
Frau S. hat ihren Wochenendeinkauf erledigt. In dieser Zeit kam es zu einem schweres Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Fahrzeug viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 € geschätzt. Da Frau S. keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, kann sie aus finanziellen Gründen den Schaden vorerst nicht beheben lassen. 

Diebstahl
Nach der Arbeit fuhr Herr K. nach Hause und parkte seinen PKW am Straßenrand. Am nächsten Morgen entdeckte er den Diebstahl des Fahrzeuges. Er informierte sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahnung erfolglos. Der Schaden wurde auf 16.500 € geschätzt.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes.