Rechtsschutzversicherung

Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt notwendig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen, dass die entstehenden Kosten nicht den eigenen finanziellen Rahmen sprengen. 

Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten. 

Wer ist versichert?

Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:
  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- und Lebenspartner
  • Kinder - sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegt berufliche Tätigkeit ausüben. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr 
  • Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
  • Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann folgendes versichert werden:
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.

Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten, aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten
  • Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
  • Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. 
  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz. 

Leistungsbeispiele aus der Praxis:

Arbeits-Rechtsschutz – Kündigung
Ein Arbeitnehmer wird fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Er beauftragt einen Anwalt, der ihn vor Gericht vertreten soll.

Wohnungs-Rechtsschutz - Streitigkeiten mit dem Vermieter
Der Vermieter möchte aufgrund einer angeblichen Modernisierung die Miete erhöhen. Der Mieter ist damit nicht einverstanden und schaltet einen Rechtsanwalt ein. 

Verkehrs-Rechtsschutz – Verkehrsunfall
Beim Überholen drängt ein Autofahrer einen anderen von der Straße ab. Er fordert von dem Unfallverursacher Ersatz der Reparatur- und Mietwagenkosten, einen Ausgleich für die Wertminderung des Wagens und Nutzungsausfall. Der Unfallverursacher weigert sich jedoch diesen Schaden zu ersetzen. 

Privat-Rechtsschutz – Handwerker
Ein Wohnungseigentümer hat einen Handwerker beauftragt einzelne Räume in seiner Wohnung zu renovieren. Jedoch wurden die Renovierungsarbeiten mangelhaft ausgeführt. Da der Wohnungseigentümer mit den Handwerker zu keiner Einigung kam, hat er seinen Rechtsanwalt eingeschaltet hat. 

Privat-Rechtsschutz – Traumurlaub
Ein Ehepaar bucht eine Urlaubsreise im Reisebüro. Nach der Ankunft am Urlaubsort kommt das böse Erwachen. Die im Katalog dargestellten Leistungen entsprechen nicht den Tatsachen. Da der Reiseveranstalter nicht auf die Beschwerde des Ehepaares reagiert, schalten sie ihren Rechtsanwalt ein.