Tierhalterhaftpflichtversicherung

Ob Hund oder Pferd, Tiere agieren oft intuitiv und unberechenbar, dadurch können sie unbewusst Schaden anrichten. Sollte etwas passieren, haften Sie in vollem Umfang für den Schaden, auch wenn Sie nichts dafür können. Der Schaden kann unter Umständen recht hoch sein.

Empfehlenswer ist eine spezielle Tierhalterhaftpflicht oder auch Hundehaftplicht- bzw. Pferdehalterhaftpflichtversicherung genannt.

Abgesichert werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Versicherungsschutz besteht auch bei einem vorrübergehenden Auslandsaufenthalt. Versichert ist der Tierhalter wie auch Personen die gelegentlich auf das versicherte Tier aufpassen.

Schadenbeispiele:

Die Post ist da!

Es klingelt an der Türe, der Hund rast zur Türe und beisst den Briefträger. Es handelt sich dabei um ein tiertypisches Verhalten und der Besitzer mussen für den Schaden des Briefträgers aufkommen.

 

Gassi gehn

 während dem Gassigehn reißt sich Marly los und läft über die Straße, in diesem moment kommt ein Auto angefahren, weicht aus und fährt bei diesem Manäver in parkende Autos.

 

Ausgeritten

Auf einem Ausritt erschrickt das Pferd und geht durch. Dabei beschädigt es einen Zaun und verletzt die Person die hinter dem Zaun stand.

 

Ausgeschlagen

Das Pferd fühlt sich bedroht, tritt aus und verletzt eine Person.

In all diesen Situationen haftet der Halter in vollem Umfang!

 

In unserem Lexikon finden Sie unten den Rubriken Hundehalterhaftpflichversicherung und Pferdehalterhaftpflichversicherung detailreichere Informationen.

Auf unseren Vergleichsrechnern können Sie sich einen Überblick über Preis und Leistung der genannten Versicherungen ein Angebot berechnen.