Direkt-Versicherung

Mit der Direktversicherung haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit ihr unversteuertes und durch Sozialversicherung unbelastetes Gehalt in eine Kapitalbildende oder Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung anzusparen.

Oft wird diese Möglichkeit von kleineren Unternehmen genutzt, da diese meist über keinen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse verfügen. Hier wird die Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge genutzt. Wichtig zu wissen ist, dass der Arbeitgeber das Recht hat die Versicherungsgesellschaft zu bestimmen.

Der Beitrag für die Direktversicherung wird von ihrem Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen und eingezahlt.

Zu beachten ist, dass die Auszahlung bei Fälligkeit Nachgelagert versteuert und wenn Krankenversicherungspflicht bestand  mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet wird.